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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beate Zimmermann,
zeitlich begrenzte Privatvermieterin
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB
genannt, gelten für alle Verträge über die mietweise
Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, die zwischen
Beate Zimmermann (Leistungserbringer) und Dritten (Gast/Kunde)
abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen von der vorbenannten
Privatvermieterin.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart
wurde.
- Mit der Buchung schließt der Gast einen
Beherbergungsvertrag ab. Bei entsprechender Verfügbarkeit des
gebuchten Gästezimmers erhält der Gast eine
Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein
Beherbergungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem
Gast zustande.
- Angebote des Leistungserbringers in Bezug auf verfügbare
Gästezimmer sind freibleibend und unverbindlich. Dem
Leistungserbringer steht es frei den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
- Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt ein bestimmtes
Zimmer bzw. Dachstudio bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einem bestimmten
Zimmer/Dachstudio. Branchenübliche Restriktionen wie
Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für
bestimmte Reisedaten behält sich der Leistungserbringer
vor.
3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
- Erst mit der Zahlung des Gastes an den Leistungserbringer
liegt eine garantierte Buchung vor. Es besteht kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der
Leistungserbringer einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der
Leistungserbringer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show). Der
Leistungserbringer hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so
kann der Leistungserbringer den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu
zahlen.
- Bei Buchung am Tag des Anreisetages hat der Gast die
Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall
innerhalb einer Stunde zu leisten.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE
PREISE
Es haben die von dem Leistungserbringer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und
ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle
gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst
geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind
nicht enthalten.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
- Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung
ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
- Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American
Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre
Banküberweisung. Spätestens beimCheck-In muss der Gast sein
Gästezimmer vor dem Bezug bar bezahlen.
- Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die
hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte
Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt den
Leistungserbringer hierzu ausdrücklich.
- Mit einer Buchung geht das Einverständnis des Gastes
einher, dass der Gast seine Rechnung digital per E-Mail und
nicht in Papierform erhält.
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN GEBUCHTER
GÄSTEZIMMER
- Ein gebuchtes Gästezimmer steht dem Gast im, durch die
Buchung bestimmten Zeitraum, zur Verfügung.
- Die vom Leistungserbringer zur Verfügung gestellten
Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am
Abreisetag an den Leistungserbringer, einem von dem
Leistungserbringer genannten Dritten oder an dem durch den
Leistungserbringer durch Beschilderung und/oder Nachricht
ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei
Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines
Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten
Gegenstände entsteht eine Gebühr von 75,00€. Der
Leistungserbringer ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für
den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn
der Schaden 75,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch
der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus
Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die
Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Leistungserbringer
ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und
bei Verfügbarkeit zwischen dem Leistungserbringer und dem Gast
vereinbart werden. Soweit es an einer Zustimmung der
Leistungserbringers zu dem Late Check-out fehlt, ist der
Leistungserbringer berechtigt für jede angefangene Stunde
30,00€ anzusetzen und dem Gast diese in Rechnung zu stellen.
Bei einer Abreiseverzögerung von mehr als 3 Stunden nach dem
ursprünglich vereinbarten Check-out ohne Zustimmung des
Leistungserbringers, schuldet der Gast, neben dem vollen
Übernachtungspreis für die kommende Nacht, den Ersatz des
weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit
des Nachweises offen, dass der Leistungserbringer ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann
der Gast nicht herleiten.
- Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und
bei Verfügbarkeit zwischen dem Leistungserbringer und dem Gast
vereinbart werden. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early
Check-in kann der Gast nicht herleiten.
7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG,
NUTZUNG
- Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten
Gästezimmer ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die
Weitervermittlung der Zimmerkontingente bzw. Gästezimmer an
Dritte zu höheren als den durch den Leistungserbringer
ausgewiesenen Preisen.
- Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von
Ansprüchen gegen den Leistungserbringer nicht zulässig. In
diesen Fällen ist der Leistungserbringer berechtigt, die
Buchung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei
Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art
der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
- Die Nutzung der Gästezimmer des Leistungserbringers zu
anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich
untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche
oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die
Nutzung der Gästezimmer für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls
untersagt. Der Leistungserbringer behält sich im Falle einer
Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Buchung
ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu
räumen.
8. HAFTUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS
- Der Leistungserbringer haftet für von ihm/ihr zu
vertretende Schäden. Ebenfalls haftet der Leistungserbringer
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Leistungserbringer nur
und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf
(Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung des
Leistungserbringers steht die seiner gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende
Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind
ausgeschlossen.
- Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des
Leistungserbringers, wird der Leistungserbringer auf
unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein,
Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel
zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden
geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet den
Leistungserbringer unverzüglich auf die Möglichkeit der
Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
- Der Leistungserbringer haftet für eingebrachte Sachen nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes
erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der
Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber
dem Leistungserbringer eine Anzeige macht, mit der Ausnahme
dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die
Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von
Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die
einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen,
die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem
Leistungserbringer. Andernfalls ist eine Haftung des
Leistungserbringers für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
- Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast
entgeltlich oder unentgeltlich ein PKW-Stellplatz durch den
Leistungserbringer zur Verfügung gestellt wird. Daraus
resultiert keine Überwachungsverpflichtung für den
Leistungserbringer. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder
Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung
gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder
rangierter Kraftfahrzeuge haftet der Leistungserbringer
ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast
ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des
Stellplatzes angezeigt werden. Der Leistungserbringer haftet
nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige
dritte Personen zu verantworten sind.
- Jegliche Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer
verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch
den Leistungserbringer sowie im Falle von Verletzungen einer
Kardinalspflicht.
- Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für
Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des
Leistungserbringers. Fundsachen werden ausschließlich auf
Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr
von 15,00€ zurückgesendet. Der Leistungserbringer verpflichtet
sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von
sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
- Zur Absicherung aller Ansprüche des Leistungserbringers
gegenüber dem Gast, resultierend aus dem Beherbergungsvertrag,
ist der Leistungserbringer berechtigt, vor der Überlassung von
Gästezimmern nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom
Gast zu einzuziehen
- Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten
eine Kaution in Höhe von 200,00€.
- Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei
Monaten ist der Leistungserbringer berechtigt die
Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des
Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung
vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung
nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in dem
Gästezimmer. Hat der Leistungserbringer dem Gast das
Gästezimmer trotz dessen überlassen, so ist der
Leistungserbringer zur fristlosen Kündigung des
Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in
einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
- Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Kaution
innerhalb eines Monates nach Beendigung des
Beherbergungsvertrages abzurechnen.
- Der Leistungserbringer erhebt und erfasst verpflichtend die
E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des Gastes zur
Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist der
Leistungserbringer berechtigt, ein gültiges
Identifikationsdokument bei dem Check-in einzufordern und
abzuspeichern bzw. zu kopieren. Für inländische Gäste ist dies
ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen
immer ein Reisepass. Zudem verpflichtet sich der Gast durch
Buchung dazu, vor Anreise einen Meldeschein auszufüllen und zu
unterschreiben, den ihm der Leistungserbringer zur Verfügung
stellt. Dieser Meldeschein dient der gesetzlich verpflichtenden
Datenerfassung gemäß §29 und §30 der Bundesmeldegesetzes.
- Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder
falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so
ist der Leistungserbringer berechtigt, die Buchung zu
stornieren.
- Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen
setzt der Leistungserbringer Softwarelösungen ein, die mittels
der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse,
Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast
einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische
Buchungen zu erkennen. Der Leistungserbringer behält sich das
Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung
zu stornieren.
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
- Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor und ist
berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor,
wenn:
- a) höhere Gewalt oder andere von dem Leistungserbringer
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
- b) der Leistungserbringer begründeten Anlass zur Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung
entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder die Außenwirkung bzw. das Image des Leistungserbringers
und seines Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Leistungserbringers zuzurechnen ist.
- c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen
Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt
werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die
Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein.
- d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig
ist oder aber der Wohnungsprostitution dient.
- e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung
und/oder Weitervermittlung (siehe §7).
- Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat der
Leistungserbringer den Gast unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
- Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei
berechtigter Kündigung durch den Leistungserbringer.
- Erfolgte eine Kündigung seitens des Leistungserbringers
wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw.
aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist der
Leistungserbringer berechtigt, auch künftige Buchungen, dies
gilt auch, wenn diese bereits seitens des Leistungserbringers
bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
- Ein bei dem Leistungserbringer erworbener Gutschein kann
lediglich für Leistungen des Leistungserbringers eingelöst
werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein
Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere
Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben
werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und
sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der
Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten
(insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der
Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
- Alle Gästezimmer des Leistungserbringers sind
Nichtraucherzimmer. Das Rauchen in den Gästezimmern und der
gesamten umschließenden Immobilie als auch in
Gemeinschaftsbereichen des Leistungserbringers ist strengstens
untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas,
Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon-
und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender
Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Gästezimmer
erlaubt.
- Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer
das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert
notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller
Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren
Weitervermietung des Gästezimmers in Höhe von mindestens EUR
200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl
höher anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren
Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des
Nachweises zu, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder
gar kein Schaden entstanden ist.
14. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN & FLUCHTWEGE
- Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen,
Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei
Verstößen droht eine Strafgebühr in Höhe von 150 €. Dies gilt
auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheitssensoren
und Dezibelmessern sowie von Routern zur Aufrechterhaltung
einer Internetverbindung innerhalb der Gästezimmer.
- Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen von
Rauchmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund
des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem
Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich
entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder
Sicherheitsdienst).
- Der Leistungserbringer ist berechtigt, eine aktive Buchung
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu
verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1
und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder
Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht
die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Leistungserbringer
ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
15. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
- Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Gästezimmer, den
gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden
Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 8 Uhr
einzuhalten („Ruhezeiten“) soweit nicht durch die Hausregeln
abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Gästezimmern und
Gemeinschaftsflächen des Leistungserbringers ist das
Durchführen von Partys und Versammlungen streng
untersagt.
- Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer
das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert
notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller
Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren
Weitervermietung der Gästewohnung in Höhe von EUR 500,00 zu
verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird
hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des
Nachweises zu, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder
gar kein Schaden entstanden ist.
- In Gästezimmern des Leistungserbringers können Sensoren zur
Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine
Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion
von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen des
Leistungserbringers, Fluren oder anderen
Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur
Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive
Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer
Cloudumgebung speichert.
- Der Leistungserbringer ist berechtigt eine aktive Buchung
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu
verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1
und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder
Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht
die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Leistungserbringer
ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, Der
Leistungserbringer behält sich das Recht vor zur Durchsetzung
des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise
eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige
Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast
weiterberechnet.
16. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE
INVENTARENTFERNUNG
- Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über
den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen, oder wird Inventar
unberechtigt aus der Einheit entfernt, hat der
Leistungserbringer Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere
die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich
eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht
möglichen Vermietung des Gästezimmers, Rechtsverfolgungskosten
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen
Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des
Nachweises zu, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder
gar kein Schaden entstanden ist.
- Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Gästezimmern und
Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-,
Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese
dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt
werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in
eigenständig an den Leistungserbringer vorzulegen.
- Vom vorgenannten Grundsatz ist der Leistungserbringer
berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf
keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in
einem Gästezimmer auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine
Sonderreinigungsgebühr seitens des Leistungserbringers in
Rechnung gestellt. Der Leistungserbringer ist berechtigt, eine
aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des
Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1
vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung
besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit
des Nachweises offen, dass dem Leistungserbringer ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
- Mit der Buchung eines Gästezimmers des Leistungserbringers
verpflichtet sich der Gast, das überlassene Gästezimmer sowie
zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen
und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für
ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen als auch grobe
Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über
den üblichen Gebrauch hinausgehen während des Aufenthalts des
Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, hat der
Leistungserbringer das Recht dem Gast eine zusätzliche
Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom
Zustand des Gästezimmers) in Rechnung zu stellen. Dem Gast
steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem
Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist,
- Weiterhin verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des
Gästezimmers auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei
Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen dem
Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen.
- Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm
überlassenen Gästezimmer, den Einrichtungsgegenständen und den
zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen
und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige
Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine
normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen
Gästezimmer entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich
gegenüber dem Leistungserbringer anzuzeigen.
- Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist der
Leistungserbringer berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen
durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem
Leistungserbringer, einem von dem Leistungserbringer
beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern des
Leistungserbringers zu diesem Zweck Zugang zum Gästezimmer zu
gewähren.
- Dem Gast wird durch den Leistungserbringer im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein
Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund
höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches
können nicht ausgeschlossen werden.
- Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich
verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere
in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung
urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer
Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das
Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter
Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast
ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-,
Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu
beachten. Der Gast stellt den Leistungserbringer auf erstes
Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen
Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in
angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung
des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch
Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser
Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der
Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und
Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche
Verstöße.
- Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss
des Leistungserbringers an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies
gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei
Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der
Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem
Leistungserbringer einzustehen.
- Im Übrigen behält sich der Leistungserbringer vor, den
Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu
sperren.
- Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
www.em-last-minute-guestrooms.de
- Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des
Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind
unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Beherbergungsbetriebs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die
Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die dem mit der
unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am
nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller
Vertragslücken.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb
weder bereit noch verpflichtet.